Motorrad für Anfänger: Welche Maschine passt zum ersten Führerschein?
Welches Motorrad für Anfänger passt, hängt zuerst von der Führerscheinklasse ab und dann von Gewicht,...
Ein Motorrad-Kaufvertrag sollte Käufer und Verkäufer, das Fahrzeug mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kaufpreis, Kilometerstand, bekannte Mängel, Zubehör sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten. Gesetzlich ist keine Schriftform vorgeschrieben, ein schriftlicher Vertrag ist aber der wichtigste Beweis bei Streit. Ein Händler darf die Gewährleistung beim Verkauf an Verbraucher nicht ausschließen; bei Gebrauchten kann er sie nur auf ein Jahr verkürzen.
| Punkt | Privat an privat | Händler an Verbraucher |
|---|---|---|
| Gewährleistung (Sachmängelhaftung) | kann ausgeschlossen werden, nicht aber für arglistig verschwiegene Mängel oder zugesicherte Eigenschaften | zwei Jahre; bei Gebrauchten auf ein Jahr verkürzbar, nur nach ausdrücklichem Hinweis und gesonderter Vereinbarung (§ 476 BGB) |
| Vertragsform | frei, Vordrucke üblich | Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung des Händlers |
| Zulassung | Käufer meldet selbst um oder an | Händler bietet Zulassung oft als Service an |
| Garantie | meist keine | freiwillige Hersteller- oder Händlergarantie möglich, zusätzlich zur Gewährleistung |
Gewährleistung und Garantie sind verschiedene Dinge: Die Gewährleistung ist gesetzlich, eine Garantie ein freiwilliges Versprechen mit eigenen Bedingungen. Lassen Sie sich Garantiebedingungen schriftlich geben.
Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Rahmen mit beiden Zulassungsbescheinigungen übereinstimmt und ob der Verkäufer in Teil II eingetragen ist oder eine Berechtigung nachweisen kann. Eine Probefahrt vorher klärt vieles – mehr im Beitrag Motorrad-Probefahrt. Übergibt der Verkäufer das Motorrad angemeldet, muss er die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsbehörde melden (§ 15 Abs. 5 FZV), und der Käufer muss es zügig auf sich umschreiben lassen. Wie das geht, steht unter Motorrad ummelden.
Beim Händler unterschreiben Sie oft zuerst eine verbindliche Bestellung. Bringen Sie Ausweis, eVB-Nummer Ihres Versicherers und Ihre IBAN für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer mit, wenn der Betrieb die Zulassung übernimmt. Fragen Sie nach einer Übergabeinspektion, dem Umfang der Gewährleistung und ob eine Inzahlungnahme Ihres alten Motorrads im Vertrag verrechnet wird. Wer verkaufen möchte, findet Hintergründe im Beitrag Motorrad an den Händler verkaufen.
In Bayern sind zum Beispiel Motorrad Leibrock in München, das BMW Motorrad Zentrum Nürnberg, Moto-Braun in Augsburg und das DUCATI Zentrum Lechfeld eingetragen. Weitere Betriebe zeigen die Seiten Gebrauchtmotorradhändler und Motorradhändler sowie die Standorte Augsburg und Hessen.
Bei höheren Beträgen ist eine Überweisung mit Zahlungseingang vor der Übergabe üblich. Verkäufer übergeben Motorrad, Schlüssel und Fahrzeugbrief erst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto ist – eine Überweisungsbestätigung allein reicht nicht. Bei Barzahlung empfiehlt sich ein Treffpunkt in einer Bankfiliale, wo die Scheine geprüft und direkt eingezahlt werden können. Käufer sollten nie eine Anzahlung für ein Motorrad leisten, das sie nicht gesehen haben.
Mit Übergabe gehen Besitz und Gefahr auf den Käufer über. Er versichert das Motorrad, meldet es um oder neu an und erhält einen eigenen Steuerbescheid. Der Verkäufer meldet die Veräußerung bei der Zulassungsbehörde und informiert seinen Versicherer. Wurde das Motorrad abgemeldet übergeben, ist die Abmeldebescheinigung bzw. der vermerkte Fahrzeugschein Teil der Papiere. Mehr zum Abmelden lesen Sie im Beitrag Motorrad abmelden.
Stellt sich nach dem Kauf ein Mangel heraus, melden Sie ihn dem Verkäufer zeitnah und schriftlich. Beim Händler haben Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist in der Regel zuerst Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Für Privatverkäufe gibt es zahlreiche Vordrucke, etwa von Automobilclubs und Versicherern. Sie haben den Vorteil, dass die wichtigsten Felder vorgegeben sind. Achten Sie dennoch darauf, dass alle Angaben vollständig ausgefüllt und nicht zutreffende Passagen gestrichen sind. Freie Felder für Sondervereinbarungen nutzen Sie für Punkte wie mitverkauftes Zubehör, einen Ersatzreifensatz oder eine vereinbarte Reparatur vor Übergabe. Handschriftliche Ergänzungen sollten beide Seiten abzeichnen.
Ein eigener, frei formulierter Vertrag ist ebenso gültig. Er sollte dann aber dieselben Inhalte abdecken wie ein Vordruck. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen gehen im Streitfall oft zulasten dessen, der den Text gestellt hat.
Beim Kauf über eine Kleinanzeige empfiehlt es sich zusätzlich, die Anzeige als Screenshot zu speichern. Darin beschriebene Eigenschaften können im Streitfall eine Rolle spielen. Vergleichen Sie Anzeigentext und Vertrag und lassen Sie wichtige Zusagen aus der Anzeige in den Vertrag übernehmen.
Bei Unsicherheit über den technischen Zustand lohnt ein Gebrauchtcheck bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) oder einer Werkstatt. Zu Fragen der Zulassung hilft die Zulassungsstelle, bei Streit über Mängel die Verbraucherzentrale. Dieser Text ist keine Rechtsberatung; bei konkreten Streitfällen hilft eine anwaltliche Beratung.
Nein, auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Schriftlich lassen sich Absprachen aber im Streitfall belegen.
Nein. Bei gebrauchten Motorrädern darf er sie nur auf ein Jahr verkürzen, und das nur nach ausdrücklichem Hinweis und gesonderter Vereinbarung.
Abgemeldet ist für den Verkäufer sicherer. Bei angemeldeter Übergabe halten Sie Datum und Uhrzeit fest und melden den Verkauf der Zulassungsbehörde.
Lassen Sie sich den Empfang im Vertrag oder mit einer Quittung bestätigen und übergeben Sie Papiere und Schlüssel erst danach.
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