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Motorrad Kaufvertrag: Was hineingehört und worauf Sie achten

Von dw_moto · · 6 Min. Lesezeit

Ein Motorrad-Kaufvertrag sollte Käufer und Verkäufer, das Fahrzeug mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kaufpreis, Kilometerstand, bekannte Mängel, Zubehör sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten. Gesetzlich ist keine Schriftform vorgeschrieben, ein schriftlicher Vertrag ist aber der wichtigste Beweis bei Streit. Ein Händler darf die Gewährleistung beim Verkauf an Verbraucher nicht ausschließen; bei Gebrauchten kann er sie nur auf ein Jahr verkürzen.

Diese Angaben gehören in den Vertrag

  • Vertragsparteien: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer von Verkäufer und Käufer
  • Fahrzeug: Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Erstzulassung, amtliches Kennzeichen, Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zustand: Kilometerstand laut Tacho, Anzahl Vorbesitzer, Unfallfreiheit nach Kenntnis des Verkäufers, bekannte Mängel
  • Nächste Hauptuntersuchung laut Plakette bzw. HU-Bericht
  • Zubehör: Koffer, Topcase, Zweitschlüssel, Serviceheft, Originalteile
  • Kaufpreis und Zahlungsart: bar gegen Quittung oder Überweisung mit Zahlungseingang vor Übergabe
  • Übergabe: Datum, Uhrzeit, Ort sowie welche Papiere und Schlüssel übergeben wurden
  • Zulassungsstatus: angemeldet oder abgemeldet übergeben, wer ummeldet

Privatkauf und Händlerkauf im Vergleich

PunktPrivat an privatHändler an Verbraucher
Gewährleistung (Sachmängelhaftung)kann ausgeschlossen werden, nicht aber für arglistig verschwiegene Mängel oder zugesicherte Eigenschaftenzwei Jahre; bei Gebrauchten auf ein Jahr verkürzbar, nur nach ausdrücklichem Hinweis und gesonderter Vereinbarung (§ 476 BGB)
Vertragsformfrei, Vordrucke üblichKaufvertrag oder verbindliche Bestellung des Händlers
ZulassungKäufer meldet selbst um oder anHändler bietet Zulassung oft als Service an
Garantiemeist keinefreiwillige Hersteller- oder Händlergarantie möglich, zusätzlich zur Gewährleistung

Gewährleistung und Garantie sind verschiedene Dinge: Die Gewährleistung ist gesetzlich, eine Garantie ein freiwilliges Versprechen mit eigenen Bedingungen. Lassen Sie sich Garantiebedingungen schriftlich geben.

Formulierungen, bei denen Sie genau hinsehen sollten

  • „Gekauft wie gesehen“: schließt beim Privatkauf in der Regel nur sichtbare Mängel aus. Eindeutiger ist ein ausdrücklicher Gewährleistungsausschluss.
  • „Unfallfrei“: Als Zusicherung formuliert, haftet der Verkäufer dafür. Vorsichtiger ist „nach Kenntnis des Verkäufers unfallfrei“.
  • Kilometerstand: „laut Tacho“ ist etwas anderes als eine zugesicherte Gesamtlaufleistung.
  • Gewerbliche Verkäufer, die als privat auftreten: Das gesetzliche Verbraucherschutzrecht lässt sich so nicht umgehen (§ 476 Abs. 4 BGB).

Übergabe und Papiere

Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Rahmen mit beiden Zulassungsbescheinigungen übereinstimmt und ob der Verkäufer in Teil II eingetragen ist oder eine Berechtigung nachweisen kann. Eine Probefahrt vorher klärt vieles – mehr im Beitrag Motorrad-Probefahrt. Übergibt der Verkäufer das Motorrad angemeldet, muss er die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsbehörde melden (§ 15 Abs. 5 FZV), und der Käufer muss es zügig auf sich umschreiben lassen. Wie das geht, steht unter Motorrad ummelden.

Kauf beim Händler: was Sie mitbringen

Beim Händler unterschreiben Sie oft zuerst eine verbindliche Bestellung. Bringen Sie Ausweis, eVB-Nummer Ihres Versicherers und Ihre IBAN für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer mit, wenn der Betrieb die Zulassung übernimmt. Fragen Sie nach einer Übergabeinspektion, dem Umfang der Gewährleistung und ob eine Inzahlungnahme Ihres alten Motorrads im Vertrag verrechnet wird. Wer verkaufen möchte, findet Hintergründe im Beitrag Motorrad an den Händler verkaufen.

In Bayern sind zum Beispiel Motorrad Leibrock in München, das BMW Motorrad Zentrum Nürnberg, Moto-Braun in Augsburg und das DUCATI Zentrum Lechfeld eingetragen. Weitere Betriebe zeigen die Seiten Gebrauchtmotorradhändler und Motorradhändler sowie die Standorte Augsburg und Hessen.

Checkliste vor der Unterschrift

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Papieren abgeglichen
  • Serviceheft und HU-Bericht gesehen
  • bekannte Mängel schriftlich aufgeführt
  • Zahlungsweg und Übergabezeitpunkt festgelegt
  • zwei unterschriebene Exemplare, je eines für jede Seite

Zahlungsabwicklung sicher gestalten

Bei höheren Beträgen ist eine Überweisung mit Zahlungseingang vor der Übergabe üblich. Verkäufer übergeben Motorrad, Schlüssel und Fahrzeugbrief erst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto ist – eine Überweisungsbestätigung allein reicht nicht. Bei Barzahlung empfiehlt sich ein Treffpunkt in einer Bankfiliale, wo die Scheine geprüft und direkt eingezahlt werden können. Käufer sollten nie eine Anzahlung für ein Motorrad leisten, das sie nicht gesehen haben.

Was nach der Unterschrift passiert

Mit Übergabe gehen Besitz und Gefahr auf den Käufer über. Er versichert das Motorrad, meldet es um oder neu an und erhält einen eigenen Steuerbescheid. Der Verkäufer meldet die Veräußerung bei der Zulassungsbehörde und informiert seinen Versicherer. Wurde das Motorrad abgemeldet übergeben, ist die Abmeldebescheinigung bzw. der vermerkte Fahrzeugschein Teil der Papiere. Mehr zum Abmelden lesen Sie im Beitrag Motorrad abmelden.

Stellt sich nach dem Kauf ein Mangel heraus, melden Sie ihn dem Verkäufer zeitnah und schriftlich. Beim Händler haben Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist in der Regel zuerst Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Vordruck oder eigener Text?

Für Privatverkäufe gibt es zahlreiche Vordrucke, etwa von Automobilclubs und Versicherern. Sie haben den Vorteil, dass die wichtigsten Felder vorgegeben sind. Achten Sie dennoch darauf, dass alle Angaben vollständig ausgefüllt und nicht zutreffende Passagen gestrichen sind. Freie Felder für Sondervereinbarungen nutzen Sie für Punkte wie mitverkauftes Zubehör, einen Ersatzreifensatz oder eine vereinbarte Reparatur vor Übergabe. Handschriftliche Ergänzungen sollten beide Seiten abzeichnen.

Ein eigener, frei formulierter Vertrag ist ebenso gültig. Er sollte dann aber dieselben Inhalte abdecken wie ein Vordruck. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen gehen im Streitfall oft zulasten dessen, der den Text gestellt hat.

Beim Kauf über eine Kleinanzeige empfiehlt es sich zusätzlich, die Anzeige als Screenshot zu speichern. Darin beschriebene Eigenschaften können im Streitfall eine Rolle spielen. Vergleichen Sie Anzeigentext und Vertrag und lassen Sie wichtige Zusagen aus der Anzeige in den Vertrag übernehmen.

Wann Sie sich an wen wenden sollten

Bei Unsicherheit über den technischen Zustand lohnt ein Gebrauchtcheck bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) oder einer Werkstatt. Zu Fragen der Zulassung hilft die Zulassungsstelle, bei Streit über Mängel die Verbraucherzentrale. Dieser Text ist keine Rechtsberatung; bei konkreten Streitfällen hilft eine anwaltliche Beratung.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Muss ein Motorrad-Kaufvertrag schriftlich sein?

Nein, auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Schriftlich lassen sich Absprachen aber im Streitfall belegen.

Kann ein Händler „ohne Gewährleistung“ an Privat verkaufen?

Nein. Bei gebrauchten Motorrädern darf er sie nur auf ein Jahr verkürzen, und das nur nach ausdrücklichem Hinweis und gesonderter Vereinbarung.

Sollte ich angemeldet oder abgemeldet verkaufen?

Abgemeldet ist für den Verkäufer sicherer. Bei angemeldeter Übergabe halten Sie Datum und Uhrzeit fest und melden den Verkauf der Zulassungsbehörde.

Was ist bei Barzahlung wichtig?

Lassen Sie sich den Empfang im Vertrag oder mit einer Quittung bestätigen und übergeben Sie Papiere und Schlüssel erst danach.

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