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Motorrad-Probefahrt: Vorbereitung, Unterlagen und Haftung

Von dw_moto · · 6 Min. Lesezeit

Für eine Motorrad-Probefahrt beim Händler brauchen Sie einen Führerschein der passenden Klasse, einen Ausweis und vollständige Schutzkleidung; die meisten Händler lassen Sie zudem einen Probefahrtvertrag unterschreiben. Darin sind Dauer, Strecke, Versicherungsschutz und eine mögliche Selbstbeteiligung geregelt. Lesen Sie diese Punkte vor dem Losfahren, denn sie entscheiden, was Sie bei einem Schaden zahlen.

Was Sie zur Probefahrt mitbringen

  • Führerschein der Klasse, die zum Motorrad passt (A1, A2 oder A). Mit A2 dürfen Sie nur Maschinen mit höchstens 35 kW fahren, auch bei einer kurzen Testrunde.
  • Personalausweis oder Reisepass, damit der Händler Ihre Daten aufnehmen kann
  • Schutzkleidung: Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel. Leihhelme gibt es nicht überall, und ein eigener Helm passt besser.
  • Gegebenenfalls eine Kaution oder Kreditkarte, wenn der Händler das verlangt

Melden Sie sich vorher an. Viele Händler halten Vorführmotorräder bereit, die zur Probefahrt vorgesehen sind, und koordinieren die Termine. Vor allem im Frühjahr, wenn die Saison beginnt, sind Vorführer gefragt.

Der Probefahrtvertrag: Diese Punkte prüfen

PunktWorauf Sie achten
VersicherungBesteht neben der Haftpflicht eine Vollkasko? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
HaftungIst Ihre Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt?
Dauer und StreckeZeitfenster, erlaubte Kilometer, Auslandsfahrten
ZustandVorhandene Kratzer oder Schäden vor der Fahrt notieren
Verhalten bei Unfall oder PanneWen Sie anrufen und was Sie dokumentieren sollen

Ist im Vertrag keine Vollkasko vereinbart oder die Selbstbeteiligung hoch, fragen Sie nach. Unterschreiben Sie nur, was Sie verstanden haben. Wer genau wann haftet, hängt vom Einzelfall und den Vereinbarungen ab; im Zweifel lassen Sie sich die Regelung erklären, bevor Sie losfahren.

Kennzeichen: zugelassen, rot oder Kurzzeit

Vorführmotorräder sind beim Händler oft regulär zugelassen. Für nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen Hersteller, Werkstätten und Händler nach § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) rote Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwenden. Jede Fahrt muss dann im Fahrzeugscheinheft vermerkt werden, unter anderem mit Datum, Fahrer, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Strecke. Wundern Sie sich also nicht, wenn der Händler vor der Fahrt Ihre Daten einträgt.

Bei einem privaten Verkauf eines abgemeldeten Motorrads kommt ein Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV infrage. Es gilt längstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung, ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und setzt eine Kfz-Haftpflichtversicherung voraus. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur Prüfstelle oder, nach nicht bestandener Prüfung, zur Werkstatt im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Gebühren und Verfahren können je nach Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt werden; fragen Sie vorab bei Ihrer Behörde nach.

So nutzen Sie die Probefahrt sinnvoll

Vor dem Start

  • Sitzhöhe prüfen: Stehen Sie sicher mit beiden Füßen?
  • Spiegel, Hebelweite und Bedienelemente einstellen und erklären lassen
  • Fahrmodi, ABS und gegebenenfalls Traktionskontrolle kennenlernen
  • Motorrad einige Meter schieben und rangieren

Unterwegs

  • Unterschiedliche Strecken fahren, wenn möglich: Stadt, Landstraße, kurz Schnellstraße
  • Auf Kupplung, Schaltung, Gasannahme und Bremsdosierung achten
  • Windschutz, Vibrationen und Sitzkomfort nach mindestens 20 bis 30 Minuten beurteilen
  • Ruhig fahren: Ein unbekanntes Motorrad ist keine Gelegenheit, Grenzen auszutesten

Beim Gebrauchtkauf zusätzlich

  • Kaltstart beobachten: Springt der Motor sauber an, gibt es Geräusche oder Rauch?
  • Geradeauslauf bei leicht gelöstem Griff prüfen, auf Flattern achten
  • Nach der Fahrt auf Öl- oder Kühlmittelaustritt schauen
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit den Papieren vergleichen

Probefahrt beim Händler oder privat?

Beim Motorradhändler sind Abläufe, Versicherung und Vertrag meist standardisiert. Ein Motorradverleih ist eine Alternative, wenn Sie ein Modell länger als eine Stunde testen möchten. Bei einem privaten Verkäufer sollten Sie schriftlich festhalten, wer bei einem Schaden haftet, und klären, ob die Versicherung des Verkäufers Fremdfahrer abdeckt. Lassen Sie sich als Verkäufer den Führerschein zeigen und notieren Sie die Daten.

Probefahrten bieten zum Beispiel Motorrad Emonts in Köln, WÜDO Motorrad in Dortmund oder Motor Einstein in Düsseldorf an; welche Vorführer verfügbar sind und welche Bedingungen gelten, erfragen Sie direkt beim Betrieb. Weitere Händler sehen Sie etwa für Düsseldorf und Dortmund.

Tipps für Verkäufer: Probefahrt mit Interessenten

Verkaufen Sie selbst privat, ist die Probefahrt der Moment mit dem größten Risiko für Sie. Bewährt haben sich einige einfache Vorkehrungen:

  • Führerschein und Ausweis des Interessenten zeigen lassen und die Daten notieren
  • Eine kurze schriftliche Vereinbarung zu Dauer, Strecke und Haftung aufsetzen und unterschreiben lassen
  • Bei Ihrer Versicherung klären, ob Fremdfahrer mitversichert sind
  • Den Zustand vor der Fahrt mit Fotos dokumentieren
  • Den Zweitschlüssel und die Fahrzeugpapiere nicht im Motorrad lassen

Ob Sie eine Sicherheit verlangen, etwa eine Kaution, entscheiden Sie selbst. Ein seriöser Interessent hat für solche Vorkehrungen in der Regel Verständnis.

Nach der Probefahrt

Notieren Sie Ihre Eindrücke direkt danach und vergleichen Sie, wenn möglich, zwei oder drei Modelle. Ein Kauf am selben Tag ist kein Muss. Nehmen Sie sich bei Bedarf eine zweite Probefahrt an einem anderen Tag vor, gern auch bei anderem Wetter. Wenn Sie sich entscheiden, lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben. Hilfen dazu bieten die Beiträge zum Kaufvertrag fürs Motorrad und zum passenden Motorrad für Anfänger.

Wann Sie sich an wen wenden

Fragen zur Abdeckung von Fremdfahrern beantwortet Ihr Versicherer oder der des Verkäufers. Für Kurzzeitkennzeichen ist die Zulassungsstelle zuständig. Den technischen Zustand eines Gebrauchten kann eine Werkstatt oder eine Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS prüfen. Bei Streit über einen Schaden nach der Probefahrt hilft die Verbraucherzentrale weiter. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kostet eine Probefahrt beim Händler etwas?

Das ist unterschiedlich. Viele Händler bieten kurze Probefahrten kostenlos an, manche verlangen eine Kaution oder eine Gebühr, die bei einem Kauf angerechnet wird. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach.

Darf ich mit A2 ein offenes Motorrad Probe fahren?

Nein. Auch bei einer Probefahrt gelten die Grenzen Ihrer Führerscheinklasse. Fragen Sie nach einem gedrosselten Vorführer.

Wer zahlt, wenn ich bei der Probefahrt umfalle?

Das richtet sich nach dem Probefahrtvertrag, dem Versicherungsschutz des Fahrzeugs und dem Grad des Verschuldens. Klären Sie Vollkasko und Selbstbeteiligung deshalb vor der Fahrt.

Wie lange dauert eine Probefahrt?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Üblich sind kürzere Runden; manche Händler bieten auch längere Probefahrten oder Testtage an. Das Zeitfenster steht im Probefahrtvertrag.

Brauche ich für die Probefahrt eigene Schutzkleidung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist auf dem Motorrad nur der Helm. Händler verlangen aber oft vollständige Schutzkleidung, und für Ihre eigene Sicherheit ist sie ohnehin sinnvoll. Klären Sie bei der Terminvereinbarung, ob Leihhelme oder Leihkleidung verfügbar sind, und bringen Sie im Zweifel Ihre eigene Ausrüstung mit.

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