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A2 Führerschein: Was erlaubt ist und wie Sie ihn erwerben

Von dw_moto · · 6 Min. Lesezeit

Mit dem A2 Führerschein dürfen Sie ab 18 Jahren Motorräder mit höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg fahren; ein gedrosseltes Motorrad darf ursprünglich nicht mehr als 70 kW gehabt haben. Den Führerschein erwerben Sie entweder direkt mit Theorie- und Praxisprüfung oder nach zwei Jahren A1-Besitz per Aufstieg mit nur einer praktischen Prüfung. Nach zwei Jahren A2 ist wiederum der Aufstieg auf die unbeschränkte Klasse A ab 20 Jahren möglich.

Welche Motorräder unter A2 fallen

Laut § 6 FeV umfasst die Klasse A2 Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Ein Motorrad, das auf 35 kW gedrosselt wurde, darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein, also nicht mehr als 70 kW Ausgangsleistung haben. Die Klassen A1 und AM sind eingeschlossen.

Drosselung beim Händler

Viele Hersteller bieten für Modelle zwischen 35 und 70 kW einen Drosselsatz an. Die Umrüstung übernimmt meist eine Motorradwerkstatt oder der Vertragshändler; die geänderte Leistung muss in den Fahrzeugpapieren stehen bzw. durch die passende Bescheinigung belegt sein. Fragen Sie vor dem Kauf, ob es für Ihr Wunschmodell eine A2-Variante gibt, was die Drosselung und eine spätere Entdrosselung kosten und welche Unterlagen Sie dafür bekommen.

Drei Wege zum A2

WegVoraussetzungPrüfung
DirekteinstiegMindestalter 18 JahreTheorie und Praxis
Aufstieg von A1mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1nur praktische Prüfung
Erweiterung mit vorhandenem Führerschein (z. B. B)Mindestalter 18 JahreTheorie und Praxis, verkürzter Grundstoff

Rechtsgrundlagen sind § 10 FeV (Mindestalter) und § 15 FeV (Stufenaufstieg). Beim Aufstieg von A1 auf A2 gelten die Ausbildungsvorschriften nicht zwingend; eine Fahrschule bereitet Sie aber in aller Regel auf die praktische Prüfung vor. Ausnahme: Wer A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 oder 79.04 besitzt, kann diesen Weg nicht nutzen. Die Schlüsselzahl B196 zählt ebenfalls nicht, weil sie keine Klasse A1 ist.

Ausbildung beim Direkteinstieg

Der Theorieunterricht besteht aus Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff. Beim Ersterwerb sind mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff vorgeschrieben, bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins mindestens 6. In der Praxis kommen Übungsstunden nach Bedarf und vorgeschriebene Sonderfahrten hinzu:

Sonderfahrt (je 45 Min.)Ersterwerb A2Erweiterung A1 auf A2
Überland53
Autobahn/Kraftfahrstraße42
Dämmerung/Dunkelheit31

Die Spalte „Erweiterung“ gilt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wenn die Erweiterung vor Ablauf der zweijährigen Frist erfolgt – dann ist eine vollständige Ausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung nötig, nur mit weniger Sonderfahrten.

Amtliche Gebühren

Die Sätze stehen in der Anlage zur GebOSt:

PostenGebühr
Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis (Nr. 202.1)35,70 Euro
Theoretische Prüfung (Nr. 401.1) + PC-Zuschlag11,10 Euro + 9,90 Euro
Praktische Prüfung A2, Direkteinstieg (Nr. 402.1)136,70 Euro
Praktische Prüfung A2 im Stufenaufstieg (Nr. 402.1a)118,60 Euro

Die Prüforganisationen berechnen auf die Prüfungsgebühren zusätzlich Umsatzsteuer. Die Fahrerlaubnisbehörde kann Auslagen erheben, etwa für Versand. Die Fahrschulkosten hängen von Region, Vorerfahrung und Stundenzahl ab. Eine Einordnung finden Sie in unserem Beitrag zu den Motorradführerschein-Kosten.

Unterlagen für den Antrag

Ob Direkteinstieg oder Erweiterung: Der Antrag geht an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts, häufig über die Fahrschule. Üblicherweise werden verlangt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Sehtest-Bescheinigung,
  • Nachweis über Erste Hilfe, sofern nicht bereits für einen früheren Führerschein erbracht,
  • bei Erweiterung oder Aufstieg der vorhandene Führerschein.

Einige Behörden nehmen Anträge online an, andere nur persönlich oder über die Fahrschule. Auch die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Behörde und Jahreszeit. Wer im Frühjahr starten möchte, stellt den Antrag deshalb früh genug im Winter.

Ablauf der praktischen Prüfung

Die praktische Prüfung besteht aus Grundfahraufgaben auf einem abgesperrten Gelände, etwa Slalom, Langsamfahren, Ausweichen und Gefahrbremsung, und einer Prüfungsfahrt im Straßenverkehr. Der Fahrlehrer begleitet Sie in der Regel per Funk, der Prüfer beobachtet aus dem Fahrzeug. Die Prüfung erfolgt auf einem Motorrad, das den Anforderungen der Klasse A2 entspricht und in der Regel von der Fahrschule gestellt wird. Beim Stufenaufstieg gilt derselbe Ablauf; Sie sparen sich lediglich die Theorieprüfung.

Später zur Klasse A

Wer A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann ab 20 Jahren per Stufenaufstieg auf Klasse A wechseln – wieder nur mit praktischer Prüfung. Ohne A2-Vorbesitz liegt das Mindestalter für den Direkteinstieg in die Klasse A bei 24 Jahren. Wer heute mit A2 beginnt, sollte deshalb beim Motorradkauf mitdenken: Lässt sich das Motorrad später entdrosseln?

Beim Händler: Kauf, Probefahrt, Zulassung

  • Probefahrt: Bringen Sie den Führerschein mit; der Händler prüft, ob das Vorführfahrzeug A2-konform ist. Mehr dazu im Beitrag zur Motorrad-Probefahrt.
  • Papiere: Lassen Sie sich die Leistungsangabe in der Zulassungsbescheinigung zeigen.
  • Zulassung: Für die Zulassung über den Händler brauchen Sie in der Regel Ausweis, eVB-Nummer und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  • Ausrüstung: Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel gibt es in einem Fachgeschäft für Motorradbekleidung.

Einträge in Hamburg sind zum Beispiel der Triumph Flagshipstore Hamburg und DUCATI Hamburg, in Berlin etwa Motorradhandel Hornig. Weitere Betriebe zeigen die Seiten Motorradhandel in Hamburg und Motorradhändler in Nordrhein-Westfalen. Ob ein Modell als A2-Version erhältlich ist, klären Sie direkt mit dem Betrieb.

Typische Fehler bei der Planung

  • Ein Motorrad kaufen, das sich nicht auf 35 kW drosseln lässt oder mehr als 70 kW Ausgangsleistung hat.
  • Die Zweijahresfrist für den Stufenaufstieg falsch berechnen: Maßgeblich ist das Datum der Erteilung der Vorklasse.
  • Den Antrag zu spät stellen und dann im Frühjahr auf Prüfungstermine warten.
  • Die Versicherung erst nach dem Kauf anfragen, obwohl Leistung und Fahrerfahrung den Beitrag deutlich beeinflussen.

Wann Sie sich an wen wenden

  • Fahrerlaubnisbehörde: Antrag, Unterlagen und Fristen – die Abläufe unterscheiden sich je nach Bundesland und Behörde.
  • Fahrschule: welcher Weg für Sie passt, Ausbildungsumfang, Prüfungstermine.
  • Werkstatt oder Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS): Drosselung, Entdrosselung und Eintragung.
  • Versicherer: Auswirkungen von Leistung und Fahrerfahrung auf den Beitrag.

Häufige Fragen

Wie viel PS darf ich mit dem A2 Führerschein fahren?

Höchstens 35 kW, das entspricht rund 48 PS, bei einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg. Gedrosselte Motorräder dürfen ursprünglich nicht mehr als 70 kW gehabt haben.

Brauche ich beim Aufstieg von A1 auf A2 eine Theorieprüfung?

Nein, wenn Sie A1 seit mindestens zwei Jahren besitzen, genügt eine praktische Prüfung. Erweitern Sie früher, ist eine vollständige Ausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung nötig.

Kann ich mit B196 auf A2 aufsteigen?

Nein. Die Schlüsselzahl 196 ist keine Fahrerlaubnis der Klasse A1, deshalb ist kein Stufenaufstieg möglich. Hintergründe im Beitrag zu den B196-Kosten.

Ab wann kann ich von A2 auf A wechseln?

Nach mindestens zwei Jahren A2-Besitz und frühestens mit 20 Jahren, per praktischer Prüfung.

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