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B196 Kosten: Womit Sie für die 125er-Erweiterung rechnen müssen

Von dw_moto · · 6 Min. Lesezeit

Die B196-Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der vorgeschriebenen Fahrerschulung in einer Fahrschule (mindestens neun Einheiten à 90 Minuten) und der Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde für die Eintragung der Schlüsselzahl. Prüfungsgebühren fallen nicht an, weil es weder eine Theorie- noch eine Praxisprüfung gibt. Der größte Posten ist die Schulung, deren Preis von Fahrschule zu Fahrschule und je nach Region unterschiedlich ausfällt.

Was B196 ist – und was nicht

Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Inhaber der Klasse B in Deutschland Krafträder der Klasse A1 fahren: bis 125 cm³, bis 11 kW und mit höchstens 0,1 kW/kg. Rechtsgrundlage ist § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wichtig für die Kostenabwägung:

  • Die Berechtigung gilt nur im Inland.
  • B196 ist keine Fahrerlaubnis der Klasse A1; ein Stufenaufstieg auf A2 ist damit nicht möglich.
  • Es gibt keine Prüfung, nur eine Schulung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre,
  • Besitz der Klasse B seit mindestens fünf Jahren,
  • Nachweis über die abgeschlossene Schulung nach dem Muster der Anlage 7b FeV,
  • zwischen Ende der Schulung und Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen.

Kostenblock 1: Die Schulung

Die Anlage 7b FeV schreibt mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten vor: mindestens vier Einheiten Theorie mit klassenspezifischem Stoff und mindestens fünf Einheiten praktische Fahrübungen. Die praktische Schulung darf nicht mehreren Teilnehmern gleichzeitig erteilt werden. Wer nach den Pflichteinheiten noch unsicher ist, bucht zusätzliche Fahrstunden.

Was den Preis beeinflusst:

  • Preisniveau der Region und der einzelnen Fahrschule,
  • ob die Fahrschule ein Paket anbietet oder Theorie, Praxis und Grundbetrag getrennt abrechnet,
  • ob Schulungsmotorrad und Schutzkleidung gestellt werden oder Leihgebühren anfallen,
  • wie viele zusätzliche Übungsstunden Sie brauchen.

Lassen Sie sich mehrere Angebote schriftlich geben und vergleichen Sie, was genau im Preis enthalten ist.

Kostenblock 2: Die Behördengebühr

Die Eintragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde, wobei ein neuer Kartenführerschein ausgestellt wird. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und den Abläufen vor Ort; die Höhe kann sich deshalb zwischen Behörden unterscheiden. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin nennt zum Beispiel 26,50 Euro. Fragen Sie bei Ihrer Behörde nach dem genauen Betrag und ob Versandkosten hinzukommen.

Mitzubringen sind in der Regel: Ausweis, Führerschein, aktuelles biometrisches Passfoto und die Schulungsbescheinigung der Fahrschule.

Ablauf von der Anmeldung bis zum neuen Führerschein

  • Fahrschule auswählen: Fragen Sie nach Preis, freien Terminen und ob ein Schulungsmotorrad gestellt wird. Nicht jede Fahrschule bildet auf Motorrädern aus.
  • Theorieeinheiten besuchen: Inhalte sind unter anderem Fahrphysik, Schutzkleidung und typische Gefahren für Motorradfahrer.
  • Praxiseinheiten absolvieren: Fahrübungen wie Anfahren, Bremsen, Kurvenfahren und Fahren im Straßenverkehr, jeweils als Einzelschulung.
  • Bescheinigung erhalten: Die Fahrschule stellt nach Abschluss die Bescheinigung nach Anlage 7b aus.
  • Eintragung beantragen: Mit der Bescheinigung gehen Sie zur Fahrerlaubnisbehörde, die einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 ausstellt.

Bis der neue Kartenführerschein vorliegt, dürfen Sie noch keine 125er fahren. Ob die Behörde eine vorläufige Bescheinigung ausstellt, unterscheidet sich je nach Bundesland und Behörde; fragen Sie beim Termin nach. Planen Sie außerdem ein, dass die Schulungen vor allem im Frühjahr gefragt sind und Termine dann knapp sein können.

Ausrüstung als zusätzlicher Kostenpunkt

Für die Praxiseinheiten brauchen Sie geeignete Schutzkleidung. Manche Fahrschulen verleihen sie, oft gegen Gebühr. Wer nach der Schulung regelmäßig fahren will, kauft meist eigene Ausrüstung: Helm, Jacke und Hose mit Protektoren, Handschuhe und Stiefel. Diese Anschaffung kann je nach Qualität einen erheblichen Teil des Gesamtbudgets ausmachen und sollte in die Rechnung einfließen. Anprobieren lohnt sich, vor allem beim Helm.

Übersicht der Kostenpunkte

PostenWer berechnetHinweis
Schulung (mind. 4 × Theorie, 5 × Praxis à 90 Min.)Fahrschulegrößter Posten, stark unterschiedlich
Zusätzliche FahrstundenFahrschulenur bei Bedarf
Eintragung/neuer FührerscheinFahrerlaubnisbehördez. B. 26,50 Euro in Berlin
PassfotoFotograf/Automatbiometrisch
Prüfung–entfällt

B196 oder A1: Rechnung mit Blick nach vorn

B196 ist günstiger und schneller als eine vollständige A1-Ausbildung mit zwei Prüfungen. Wer aber im Ausland fahren oder später auf A2 und A aufsteigen möchte, zahlt am Ende eventuell doppelt. Die Unterschiede erklären unsere Beiträge zum A1 Führerschein und zu den Kosten des Motorradführerscheins.

Laufende Kosten nach der Eintragung

Neben dem Führerschein kommen Fahrzeug, Ausrüstung, Versicherung und Kfz-Steuer hinzu. Die Kfz-Steuer für Motorräder mit Hubkolbenmotor beträgt nach § 9 KraftStG 1,84 Euro je angefangene 25 cm³ Hubraum und Jahr. Wer nur im Sommer fährt, kann über ein Saisonkennzeichen nachdenken.

Beim Händler: die passende 125er

Achten Sie beim Kauf darauf, dass Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht in den Grenzen der Klasse A1 liegen. Fragen Sie nach Probefahrt, Zulassungsservice und Wartungsintervallen. Für gebrauchte Fahrzeuge lohnt ein Blick auf Gebrauchtmotorradhändler, für Roller auf Motorrollerhändler.

Bei uns eingetragen sind etwa Motorrad-Technik-Hamburg, der AMS Store mit Kawasaki und Suzuki in Berlin und Moto-Tom GmbH. Weitere Betriebe zeigen die Seiten Motorradbetriebe in Berlin und Motorradhändler in München.

Für wen sich B196 rechnet

B196 eignet sich vor allem für Autofahrer, die eine 125er für den Alltag nutzen möchten, etwa für den Weg zur Arbeit oder für Ausflüge in Deutschland. Wer bereits weiß, dass er größere Motorräder fahren oder Touren ins Ausland unternehmen will, sollte die Kosten eines direkten Einstiegs in A2 oder A gegenüberstellen. Denn die Schulungskosten für B196 werden später nicht angerechnet, und für eine richtige Motorradklasse fallen Ausbildung und Prüfungen vollständig an.

Eine Rolle spielt auch die eigene Fahrpraxis: Wer noch nie auf einem Zweirad gesessen hat, braucht nach den Pflichteinheiten möglicherweise zusätzliche Übungsstunden, was die Kosten erhöht. Wer schon Erfahrung mit Mofa oder Roller hat, kommt oft mit dem Mindestumfang aus. Ehrlich einschätzen hilft hier mehr als ein günstiges Angebot, denn Sicherheit auf der 125er hängt vor allem von der Übung ab.

Wann Sie sich an wen wenden

  • Fahrerlaubnisbehörde: Gebühr, Termin, nötige Unterlagen – die Abläufe sind je nach Bundesland verschieden.
  • Fahrschule: Schulungspreis, Termine, Leihausrüstung.
  • Versicherer: Beitrag für die 125er bei Ihrer Fahrerfahrung.
  • Verbraucherzentrale: bei Unklarheiten zu Verträgen mit Fahrschule oder Händler.

Häufige Fragen

Muss ich für B196 eine Prüfung ablegen?

Nein. Vorgeschrieben ist nur die Schulung mit mindestens neun Einheiten à 90 Minuten. Deshalb fallen auch keine Prüfungsgebühren an.

Wie lange ist die Schulungsbescheinigung gültig?

Zwischen Abschluss der Schulung und Eintragung darf nicht mehr als ein Jahr liegen.

Darf ich mit B196 im Ausland fahren?

Nein, die Berechtigung gilt nur in Deutschland. Für Fahrten im Ausland brauchen Sie die Klasse A1 oder höher.

Kann ich die Kosten für B196 später auf A2 anrechnen?

Nein, B196 ermöglicht keinen Stufenaufstieg. Für A2 brauchen Sie eine eigene Ausbildung mit Prüfung; mehr dazu im Beitrag zum A2 Führerschein.

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