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A1 Führerschein: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten für 125er

Von dw_moto · · 7 Min. Lesezeit

Der A1 Führerschein erlaubt ab 16 Jahren das Fahren von Leichtkrafträdern mit höchstens 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Für den Erwerb brauchen Sie eine Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine bestandene theoretische und praktische Prüfung. Die amtlichen Gebühren für Prüfung und Erteilung sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt, die Fahrschulkosten unterscheiden sich dagegen deutlich.

Was die Klasse A1 umfasst

Die Fahrerlaubnisklassen sind in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Zur Klasse A1 gehören:

  • Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis 125 cm³ Hubraum, bis 11 kW und mit einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg,
  • dreirädrige, symmetrische Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und bis 15 kW.

Die Klasse AM (Mopeds und Roller bis 45 km/h) ist in A1 eingeschlossen. Typische Fahrzeuge sind 125er-Naked-Bikes, kleine Enduros und 125er-Roller, wie sie viele Motorrollerhändler und Motorradhändler anbieten.

Voraussetzungen

Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt nach § 10 FeV 16 Jahre. Daneben verlangt die Fahrerlaubnisbehörde die üblichen Nachweise:

  • gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Sehtest-Bescheinigung (bzw. augenärztliches Gutachten),
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe,
  • bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Welche Unterlagen genau verlangt werden und ob der Antrag online, über die Fahrschule oder persönlich gestellt wird, unterscheidet sich je nach Bundesland und Fahrerlaubnisbehörde. In vielen Fällen reicht die Fahrschule den Antrag für Sie ein.

Ablauf der Ausbildung

Theorie

Der theoretische Unterricht besteht aus dem Grundstoff, der für alle Klassen gilt, und einem klassenspezifischen Zusatzstoff. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung umfasst der Grundstoff beim Ersterwerb mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten; wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und erweitert, braucht mindestens 6 Doppelstunden. Die theoretische Prüfung wird am Computer bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA abgelegt.

Praxis und Sonderfahrten

Wie viele Übungsstunden Sie brauchen, hängt von Ihrem Können ab. Vorgeschrieben sind beim Ersterwerb der Klasse A1 mindestens 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:

SonderfahrtAnzahl (Ersterwerb A1)
Überland (Bundes- oder Landstraße)5
Autobahn oder Kraftfahrstraße4
Dämmerung oder Dunkelheit3

Die praktische Prüfung umfasst Grundfahraufgaben auf einem abgesperrten Bereich (etwa Slalom, Ausweichen, Gefahrbremsung) und eine Prüfungsfahrt im Straßenverkehr.

Amtliche Gebühren

Die Gebühren für Prüfung und Erteilung stehen in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

PostenGebühr laut GebOSt
Erteilung der Fahrerlaubnis (Nr. 202.1)35,70 Euro
Theoretische Prüfung (Nr. 401.1)11,10 Euro, zzgl. 9,90 Euro Zuschlag für die Prüfung am PC
Praktische Prüfung Klasse A1 (Nr. 402.1)136,70 Euro

TÜV und DEKRA weisen auf die Prüfungsgebühren zusätzlich Umsatzsteuer aus, der Endbetrag auf Ihrer Rechnung liegt daher über den reinen Gebührensätzen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann außerdem Auslagen berechnen. Hinzu kommen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfotos.

Der größte Kostenblock ist die Fahrschule: Grundgebühr, Lehrmaterial, Übungsstunden, Sonderfahrten und die Vorstellung zur Prüfung. Die Preise unterscheiden sich nach Region, Fahrschule und vor allem nach der Zahl der benötigten Übungsstunden. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, zeigt unser Beitrag zu den Kosten für den Motorradführerschein.

Schritt für Schritt zum A1 Führerschein

  • Fahrschule wählen: Vergleichen Sie die ausgehängten Preise mehrerer Fahrschulen und fragen Sie, ob Schulungsmotorrad und Schutzkleidung gestellt werden.
  • Nachweise besorgen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto erledigen Sie möglichst früh, damit der Antrag vollständig ist.
  • Antrag stellen: Der Antrag geht an die Fahrerlaubnisbehörde, oft über die Fahrschule. Die Bearbeitung dauert je nach Behörde unterschiedlich lange; planen Sie Puffer ein.
  • Theorie lernen und Unterricht besuchen: Erst wenn der Unterricht absolviert ist und der Prüfauftrag bei der Prüfstelle vorliegt, meldet die Fahrschule Sie zur Theorieprüfung an.
  • Fahrstunden und Sonderfahrten: Parallel oder nach der Theorie üben Sie Grundfahraufgaben und den Straßenverkehr.
  • Praktische Prüfung: Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerschein oder eine befristete Prüfungsbescheinigung.

Wichtig: Wer eine Fahrerlaubnis zum ersten Mal erwirbt, befindet sich in der Probezeit. Verstöße in dieser Zeit können Folgen wie ein Aufbauseminar haben. Die genauen Regeln erklärt Ihnen die Fahrschule.

Ausrüstung von Anfang an

Spätestens zu den ersten Fahrstunden brauchen Sie Schutzkleidung. Manche Fahrschulen verleihen Helme und Jacken, viele Fahrschüler kaufen aber gleich eigene Ausrüstung, weil Passform und Hygiene beim Helm eine große Rolle spielen. Zur Grundausstattung gehören Helm, Jacke und Hose mit Protektoren, Handschuhe und feste Stiefel. In einem Fachgeschäft für Motorradbekleidung können Sie verschiedene Größen anprobieren und sich zur Passform beraten lassen. Planen Sie die Kosten für die Ausrüstung in Ihr Budget ein, denn sie kommen zu Fahrschule und Gebühren hinzu und begleiten Sie auch nach der Prüfung.

A1 oder B196?

Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein besitzt, kann sich alternativ die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen: Schulung ja, Prüfung nein. Der Haken: B196 gilt nur in Deutschland und ist keine Fahrerlaubnisklasse A1, ein späterer Aufstieg auf A2 ist damit nicht möglich. Details stehen in unserem Artikel zu den B196-Kosten.

Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren

Wer die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann nach § 15 FeV auf A2 aufsteigen. Dafür ist nur eine praktische Prüfung nötig, keine erneute Theorieprüfung. Mehr dazu im Beitrag zum A2 Führerschein.

Was Sie beim Händler erledigen

Spätestens nach der Prüfung steht der Kauf einer 125er an. Beim Händler sollten Sie klären:

  • ob das Modell in Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht tatsächlich A1-tauglich ist (Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I),
  • ob eine Probefahrt möglich ist und welchen Führerschein Sie dafür vorlegen müssen,
  • ob der Händler die Zulassung übernimmt und welche Unterlagen er dafür braucht (Ausweis, eVB-Nummer der Versicherung, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer),
  • wann die erste Inspektion fällig ist und was sie umfasst.

In Berlin führen beispielsweise Moto-Tom und der AMS Store Berlin für Kawasaki und Suzuki Einträge bei uns, in Hamburg etwa Bike Trade Hamburg. Weitere Betriebe sehen Sie unter Motorradhändler in Berlin und Motorradhändler in Hamburg. Ob ein Betrieb das gewünschte Modell vorrätig hat, erfragen Sie direkt beim Betrieb.

Wann Sie sich an wen wenden

  • Fahrerlaubnisbehörde: Fragen zu Antrag, Unterlagen, Bearbeitungszeit und Gebühren vor Ort.
  • Fahrschule: Ausbildungsplan, Preise, Prüfungstermine.
  • TÜV oder DEKRA: Ablauf und Termine der Prüfung.
  • Versicherer: Beiträge für Fahranfänger auf einer 125er.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich den A1 Führerschein machen?

Die Fahrerlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt. Mit der Ausbildung und der Theorieprüfung können Sie in der Regel schon einige Monate vorher beginnen; den genauen Zeitrahmen nennt Ihnen die Fahrschule oder die Fahrerlaubnisbehörde.

Ist die Klasse AM im A1 Führerschein enthalten?

Ja. Mit A1 dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren, also Mopeds und Roller bis 45 km/h.

Wie hoch ist die Gebühr für die praktische A1-Prüfung?

Die GebOSt sieht für die praktische Prüfung der Klassen A, A2 und A1 eine Gebühr von 136,70 Euro vor. Die Prüforganisation stellt zusätzlich Umsatzsteuer in Rechnung.

Gilt A1 auch im Ausland?

Ja, A1 ist eine EU-Fahrerlaubnisklasse und wird in der EU anerkannt. Im Unterschied dazu gilt die Schlüsselzahl B196 nur in Deutschland.

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