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Motorrad Steuer: So berechnen Sie die Kfz-Steuer fürs Motorrad

Von dw_moto · · 6 Min. Lesezeit

Die Kfz-Steuer für ein Motorrad beträgt in Deutschland 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum pro Jahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Eine 650er kostet damit rund 47 Euro, eine 1.250er rund 92 Euro im Jahr – Schadstoffklasse und CO₂-Ausstoß spielen beim Motorrad keine Rolle. Zulassungsfreie Leichtkrafträder bis 125 cm³ sind steuerfrei, reine Elektromotorräder unter bestimmten Bedingungen ebenfalls.

So wird die Motorradsteuer berechnet

Anders als beim Pkw kennt das Kraftfahrzeugsteuergesetz für Krafträder mit Hubkolbenmotor nur einen einzigen Maßstab: den Hubraum. Die Rechnung hat drei Schritte:

  • Hubraum aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ablesen (Feld P.1).
  • Durch 25 teilen und auf die nächste ganze Zahl aufrunden – jede angefangene Stufe zählt voll.
  • Mit 1,84 Euro multiplizieren. Der Betrag wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5 KraftStG).

Beispiel: Ein Motorrad mit 689 cm³ hat 689 ÷ 25 = 27,56, also 28 Stufen. 28 × 1,84 Euro ergibt 51,52 Euro, abgerundet 51 Euro Jahressteuer.

Beispieltabelle nach Hubraum

HubraumStufen à 25 cm³Jahressteuer (abgerundet)
125 cm³ (zugelassen, nicht zulassungsfrei)59 Euro
300 cm³1222 Euro
500 cm³2036 Euro
650 cm³2647 Euro
800 cm³3258 Euro
1.000 cm³4073 Euro
1.250 cm³5092 Euro
1.800 cm³72132 Euro

Die Werte sind mit dem gesetzlichen Satz gerechnet. Den verbindlichen Betrag nennt Ihnen der Steuerbescheid des Zolls.

Wann keine Steuer anfällt

Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Leichtkrafträder (bis 125 cm³ und 11 kW) und zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder sind nach § 3 Abs. 3 FZV zulassungsfrei. Sie fahren mit Versicherungskennzeichen bzw. einem eigenen Kennzeichen ohne Zulassung, und das Halten zulassungsfreier Fahrzeuge ist nach § 3 Nr. 1 KraftStG steuerfrei. Lässt man ein solches Fahrzeug freiwillig zu (§ 3 Abs. 4 FZV), fällt die Steuer wie in der Tabelle an. Wer gerade über einen Einstieg mit 125 cm³ nachdenkt, findet mehr zum A1-Führerschein und zur Erweiterung B196.

Elektromotorräder

Reine Elektrofahrzeuge – also auch E-Motorräder – sind nach § 3d KraftStG zehn Jahre ab Erstzulassung steuerfrei, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035. Da E-Motorräder keinen Hubraum haben, gilt nach Ablauf der Befreiung eine eigene Bemessung; Einzelheiten nennt der Zoll.

Zahlung, Fälligkeit und Erstattung

Zuständig für die Kfz-Steuer ist der Zoll. Bei der Zulassung geben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat ab; die Zulassungsstelle leitet die Daten weiter. Die Steuer wird für ein Jahr im Voraus fällig (§ 11 Abs. 1 KraftStG). Halbjährliche Zahlung ist erst ab einer Jahressteuer über 500 Euro möglich – bei Motorrädern praktisch nie der Fall.

  • Abmeldung: Die Steuerpflicht endet mit der Außerbetriebsetzung; zu viel gezahlte Beträge erstattet der Zoll anteilig. Mehr dazu im Beitrag Motorrad abmelden.
  • Saisonkennzeichen: Steuer fällt nur für die Monate im Saisonzeitraum an.
  • Halterwechsel: Der neue Halter erhält einen eigenen Bescheid; der Verkäufer bekommt Überzahlungen zurück.

Was die Steuer für den Motorradkauf bedeutet

Im Vergleich zu Versicherung, Wartung und Reifen ist die Kfz-Steuer beim Motorrad meist ein kleiner Posten. Für die Gesamtkosten zählen eher Haftpflicht- und Kaskobeitrag, Inspektionsintervalle und der Verschleiß. Lassen Sie sich beim Händler die Hubraumangabe aus den Papieren zeigen – dann können Sie die Steuer vor dem Kauf selbst ausrechnen.

In Bayern sind dafür unter anderem das BMW Motorrad Zentrum München, Motostar München und Harley-Davidson Nürnberg eingetragen; wer einen italienischen Zweizylinder sucht, schaut beim DUCATI Zentrum Lechfeld. Weitere Betriebe zeigen die Seiten Motorradhändler und BMW-Motorradhändler sowie die Standorte Bayern und Augsburg.

Neben der Steuer sollten Sie die Versicherung einplanen – mehr dazu im Beitrag Motorrad-Versicherung: Kosten.

Sonderfälle: Saisonkennzeichen, Oldtimer, Wechselkennzeichen

Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen ist das Motorrad nur in einem festen Zeitraum zugelassen, zum Beispiel von März bis Oktober. Steuer wird dann nur anteilig für diese Monate erhoben. Bei einem Satz von 1,84 Euro je 25 cm³ fällt die Ersparnis absolut gesehen gering aus; der größere Vorteil liegt meist bei der Versicherung.

Oldtimer mit H-Kennzeichen

Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz eigene Regeln vor. Bei Motorrädern ist die Hubraumsteuer allerdings oft ohnehin niedrig, so dass sich ein Vergleich im Einzelfall lohnt. Den aktuellen Satz nennt Ihnen der Zoll.

Wechselkennzeichen

Mit einem Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse ein Kennzeichen. Ein Motorrad lässt sich also nicht mit einem Pkw kombinieren. Die Steuer wird für jedes Fahrzeug weiterhin einzeln berechnet.

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Den Hubraum auf volle 100 cm³ statt auf angefangene 25 cm³ runden.
  • Den Pkw-Rechner verwenden, der Emissionswerte einbezieht.
  • Für Leichtkrafträder mit Versicherungskennzeichen eine Steuer erwarten.
  • Den Hubraum aus dem Prospekt statt aus dem Fahrzeugschein ablesen – die Angaben können leicht abweichen.

Für die Zulassung selbst sowie Ab- und Ummeldung fallen eigene Gebühren an; diese haben mit der Kfz-Steuer nichts zu tun. Mehr zum Halterwechsel lesen Sie im Beitrag Motorrad ummelden.

Wie der Steuerbescheid zustande kommt

Bei der Zulassung erfasst die Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten und Ihr SEPA-Mandat und übermittelt beides an den Zoll. Das zuständige Hauptzollamt erlässt daraufhin einen Steuerbescheid, der den Jahresbetrag und den Zeitpunkt der Abbuchung nennt. Prüfen Sie den Bescheid auf Hubraum, Kennzeichen und Bankverbindung. Ändert sich Ihre Bankverbindung, teilen Sie das dem Zoll mit, damit keine Rücklastschrift entsteht.

Wer umzieht und das Motorrad ummeldet, behält in der Regel dieselbe Steuerhöhe, denn der Satz ist bundesweit einheitlich. Anders als bei der Versicherung gibt es keine regionalen Unterschiede. Unterschiede zwischen den Bundesländern betreffen eher die Abläufe bei den Zulassungsstellen, etwa Terminvergabe und Online-Angebote, nicht die Steuer selbst.

Wann Sie sich an wen wenden sollten

Bei Fragen zum Steuerbescheid, zur Lastschrift oder zu Erstattungen ist das zuständige Hauptzollamt Ansprechpartner. Für Zulassung, Abmeldung und Saisonkennzeichen ist die Zulassungsstelle zuständig. Unklarheiten zu Hubraum oder Fahrzeugdaten klärt die Werkstatt oder eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) anhand der Papiere. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Spielt die Euro-Norm bei der Motorradsteuer eine Rolle?

Nein. Für Krafträder mit Hubkolbenmotor zählt allein der Hubraum, nicht Schadstoffklasse oder CO₂-Wert.

Muss ich für meine 125er Steuer zahlen?

Nicht, solange das Leichtkraftrad zulassungsfrei betrieben wird. Bei freiwilliger Zulassung fallen rund 9 Euro im Jahr an.

Kann ich die Steuer monatlich zahlen?

Nein. Die Steuer wird jährlich im Voraus fällig; halbjährliche Zahlung erst ab mehr als 500 Euro Jahressteuer.

Wo sehe ich den Hubraum meines Motorrads?

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Feld P.1, in Kubikzentimetern.

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