B196 Kosten: Womit Sie für die 125er-Erweiterung rechnen müssen
Die B196-Erweiterung kommt ohne Prüfung aus, kostet aber Schulung und Behördengebühr. Wir zeigen, woraus sich...
Ein Motorrad-Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung auf öffentlichen Straßen nur in einem festen Betriebszeitraum, der in vollen Monaten angegeben wird und mindestens zwei, höchstens elf Monate umfasst. Kfz-Steuer zahlen Sie nur für den Zeitraum, in dem das Kennzeichen geführt werden darf, und viele Versicherer berechnen den Beitrag ebenfalls nur für die Saison. Das Motorrad bleibt das ganze Jahr zugelassen, Sie sparen sich also das An- und Abmelden.
Geregelt ist das Saisonkennzeichen in § 10 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Der Betriebszeitraum steht als Monatsangabe rechts auf dem Kennzeichen, etwa „03“ über „10“ für März bis Oktober. Außerhalb dieses Zeitraums gilt:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Für die Zulassung, eine Änderung des Kennzeichens oder eine Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen sieht Gebühren-Nr. 221.1 30,00 Euro vor; bei internetbasierter Zulassung (i-Kfz) sind es nach Nr. 221.1.1 12,80 Euro. Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich 10,20 Euro.
Hinzu kommen die Kennzeichenschilder selbst, die Sie bei einem Schilderprägedienst kaufen. Je nach Zulassungsstelle können weitere Auslagen anfallen. Ob ein Termin nötig ist und ob die Umstellung online möglich ist, unterscheidet sich zwischen Bundesländern und Zulassungsbezirken.
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 5 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes dauert die Steuerpflicht bei Saisonkennzeichen, solange das Kennzeichen geführt werden darf, mindestens aber einen Monat. Der Steuersatz für Motorräder mit Hubkolbenmotor liegt nach § 9 KraftStG bei 1,84 Euro je angefangene 25 cm³ Hubraum und Jahr; mit Saisonkennzeichen wird er anteilig für die Monate des Betriebszeitraums berechnet. Zuständig für die Kfz-Steuer ist der Zoll, der Ihnen einen Bescheid schickt.
Weil die Steuer für Motorräder ohnehin vergleichsweise niedrig ist, liegt der größere Spareffekt meist bei der Versicherung. Mehr zur Berechnung im Beitrag zur Motorradsteuer.
Viele Versicherer berechnen die Prämie nur für den Betriebszeitraum. Außerhalb davon besteht bei vielen Verträgen eine beitragsfreie Ruheversicherung, die etwa bei Diebstahl oder Brand während der Abstellzeit greifen kann, sofern das Motorrad wie vereinbart abgestellt ist. Was genau abgedeckt ist, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Fragen Sie Ihren Versicherer auch, ob und wie Schadenfreiheitsjahre bei einem kurzen Betriebszeitraum angerechnet werden.
| Situation | Saisonkennzeichen | Ganzjährige Zulassung |
|---|---|---|
| Sie fahren nur im Sommerhalbjahr | passt gut | höhere laufende Kosten |
| Sie fahren auch an milden Wintertagen | unflexibel | passt besser |
| Kein privater Stellplatz für den Winter | problematisch | möglich |
| Sie wollen nicht jedes Jahr ab- und anmelden | passt gut | – |
Die Alternative wäre, das Motorrad jedes Jahr abzumelden und im Frühjahr neu zuzulassen. Das kostet jedes Mal Gebühren und Zeit; Details dazu im Beitrag Motorrad abmelden.
Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Motorrads kann oft der Händler die Zulassung mit Saisonkennzeichen übernehmen. Klären Sie vorab, welche Unterlagen und Vollmachten er braucht.
Der Zeitraum wird in vollen Monaten festgelegt und gilt jedes Jahr gleich, bis Sie ihn ändern lassen. Bei der Wahl helfen Ihnen die folgenden Überlegungen:
Eine spätere Änderung ist möglich, kostet aber die Gebühr der Zulassungsstelle und neue Schilder. Es lohnt sich deshalb, den Zeitraum von Anfang an realistisch zu wählen.
Kaufen Sie ein Motorrad mit Saisonkennzeichen gebraucht, müssen Sie es ohnehin auf sich umschreiben lassen und können dabei einen eigenen Betriebszeitraum festlegen. Achten Sie darauf, dass eine Probefahrt mit Saisonkennzeichen nur innerhalb des eingetragenen Zeitraums erlaubt ist. Fragen Sie den Verkäufer, bis wann der Betriebszeitraum reicht.
Ein festes Saisonende ist ein guter Anlass für die Einwinterung, der Saisonstart für einen Frühjahrscheck. Beachten Sie, dass Sie das Motorrad außerhalb des Betriebszeitraums nicht auf eigener Achse zur Werkstatt fahren dürfen; planen Sie Termine daher innerhalb der Saison oder nutzen Sie einen Transport. Tipps zum Einwintern lesen Sie im Beitrag Motorrad winterfest machen. Auch die Hauptuntersuchung sollte im Betriebszeitraum liegen.
Eine passende Motorradwerkstatt oder einen Motorradhändler mit Service finden Sie in unseren Einträgen, zum Beispiel Motorrad-Technik-Hamburg, Heavy Duty Motor Cycles oder Lobo Bikes in Berlin. Weitere Betriebe zeigen die Seiten Motorradbetriebe in Hamburg und Motorradhändler in Bayern.
Mindestens zwei und höchstens elf volle Monate, so legt es § 10 Absatz 3 FZV fest.
Nein. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden.
Die Änderung des Betriebszeitraums fällt unter Gebühren-Nr. 221.1 der GebOSt mit 30,00 Euro. Hinzu kommen neue Kennzeichenschilder und gegebenenfalls Auslagen.
Nein. Das Motorrad bleibt zugelassen, Sie dürfen es nur außerhalb des Betriebszeitraums nicht im öffentlichen Verkehr nutzen.
Ja, die Fristen für die Hauptuntersuchung laufen unabhängig vom Saisonkennzeichen weiter. Fällt die Frist in die Ruhezeit, sollten Sie die Untersuchung im Betriebszeitraum davor oder direkt zu Saisonbeginn einplanen.
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