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Motorrad-Leasing: So funktioniert es, das kostet es und darauf sollten Sie achten

Von dw_moto · · 6 Min. Lesezeit

Beim Motorrad-Leasing nutzen Sie ein Motorrad für eine feste Laufzeit gegen eine monatliche Rate, das Fahrzeug gehört aber weiterhin dem Leasinggeber. Am Ende geben Sie es in der Regel beim Händler zurück; je nach Vertragsart werden dann Mehrkilometer, Schäden oder eine Differenz zum vereinbarten Restwert abgerechnet. Für Privatpersonen gelten bei vielen Leasingverträgen die Verbraucherschutzregeln des BGB, einschließlich eines Widerrufsrechts.

Wie Motorrad-Leasing grundsätzlich funktioniert

Leasing läuft meist über den Händler, der das Angebot einer Leasinggesellschaft vermittelt. Häufig ist das die Finanzdienstleistungstochter eines Herstellers, es gibt aber auch markenunabhängige Anbieter. Sie suchen das Motorrad bei einem Motorradhändler aus, der Händler verkauft es an die Leasinggesellschaft, und diese überlässt es Ihnen zur Nutzung. Zugelassen wird das Motorrad in der Regel auf Sie als Halter, Eigentümer bleibt der Leasinggeber. Deshalb behält dieser meist die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wartung, Inspektionen und die Hauptuntersuchung bleiben während der Laufzeit Ihre Aufgabe, sofern kein Servicepaket vereinbart ist. Viele Verträge schreiben vor, dass die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgen muss, etwa in einer Motorradwerkstatt, die das Serviceheft ordnungsgemäß führt.

Die gängigen Vertragsarten im Vergleich

VertragsartWie abgerechnet wirdIhr Risiko am Ende
KilometerleasingFeste Laufleistung pro Jahr, Mehr- oder Minderkilometer nach vereinbartem SatzMehrkilometer und Schäden über normalen Verschleiß hinaus
RestwertleasingVertraglich festgelegter Restwert wird mit dem tatsächlichen Verwertungserlös verglichenSie stehen für eine Differenz ein, wenn der Erlös unter dem Restwert liegt
Leasing mit Erwerbsoption bzw. AndienungsrechtKauf des Motorrads am Ende möglich oder vom Leasinggeber verlangbarJe nach Klausel Pflicht zum Kauf zum vereinbarten Preis

Für Privatkunden ist Kilometerleasing am leichtesten zu kalkulieren, weil Sie die Rate und die Abrechnungssätze vorab kennen. Beim Restwertvertrag kann die Rate niedriger wirken, dafür tragen Sie das Risiko eines schwachen Gebrauchtmarkts. Lassen Sie sich die Abrechnungsregeln vor der Unterschrift genau erklären.

Was die Leasingrate beeinflusst

Pauschale Rateangaben sind wenig aussagekräftig, denn die Höhe hängt stark vom Modell und von den Konditionen ab. Folgende Faktoren bestimmen den Preis:

  • Kaufpreis des Motorrads inklusive Zubehör, Überführung und Zulassungskosten
  • Sonderzahlung zu Beginn: je höher, desto niedriger die laufende Rate
  • Laufzeit, häufig zwischen zwei und vier Jahren
  • Jährliche Laufleistung: Motorradfahrer fahren oft weniger als Autofahrer, eine realistische Schätzung spart Geld
  • Kalkulierter Restwert, der vom erwarteten Wertverlust des Modells abhängt
  • Zinsniveau und Bonität sowie Aktionen von Herstellern
  • Optionale Pakete für Wartung, Verschleiß oder Garantieverlängerung

Zur Rate kommen Kosten, die Sie unabhängig vom Leasing tragen: Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoff, Reifen und Wartung. Leasinggeber verlangen fast immer eine Vollkaskoversicherung, was die laufenden Kosten gegenüber einem bar gekauften Gebrauchtmotorrad deutlich erhöhen kann. Wie sich Versicherungsbeiträge zusammensetzen, lesen Sie im Beitrag zu den Kosten der Motorradversicherung; die Grundlagen zur Kfz-Steuer stehen im Artikel Motorrad-Steuer.

Ihre Rechte als Verbraucher

Nach § 506 BGB gilt ein Vertrag über die entgeltliche Nutzung eines Gegenstands als Finanzierungshilfe, wenn der Verbraucher das Fahrzeug erwerben muss, der Unternehmer den Erwerb verlangen kann oder der Verbraucher am Ende für einen bestimmten Wert einstehen muss. Das trifft typischerweise auf Restwertverträge und Verträge mit Andienungsrecht zu. In diesen Fällen gelten wesentliche Regeln des Verbraucherkreditrechts entsprechend, darunter vorvertragliche Informationspflichten und das Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 BGB grundsätzlich 14 Tage und beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung und den Pflichtangaben.

Ob ein reiner Kilometerleasingvertrag ohne Restwertgarantie und ohne Erwerbspflicht unter diese Vorschrift fällt, ist nicht ohne Weiteres zu beantworten und hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Prüfen Sie deshalb die Widerrufsbelehrung in Ihren Unterlagen und fragen Sie im Zweifel nach.

Leasing, Finanzierung oder Barkauf?

  • Leasing passt, wenn Sie regelmäßig ein neues Modell fahren möchten, die Kosten planbar halten wollen und das Motorrad pfleglich behandeln.
  • Finanzierung eignet sich, wenn Sie das Motorrad am Ende besitzen und frei umbauen möchten. Umbauten sind bei Leasing oft nur mit Zustimmung erlaubt.
  • Barkauf, auch bei einem Gebrauchtmotorradhändler, ist ohne Zinskosten und ohne Rückgaberisiko, bindet aber Kapital.

Der Termin beim Händler: Was Sie mitbringen

Leasinggesellschaften prüfen Ihre Bonität. Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt der Anbieter fest. Üblich sind:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein der passenden Klasse
  • Einkommensnachweise, zum Beispiel aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat
  • eVB-Nummer Ihrer Versicherung für die Zulassung, falls der Händler die Zulassung übernimmt

Viele Vertragshändler bieten Leasing für ihre Marken an, etwa das BMW Motorrad Zentrum Essen, CM-Bikes, der Honda-Händler in Dortmund, oder das BMW Motorrad Zentrum Bremen. Ob und zu welchen Bedingungen ein Betrieb Leasing anbietet, erfragen Sie direkt dort. Weitere Betriebe sehen Sie zum Beispiel in den Übersichten für Nordrhein-Westfalen und Bremen.

Rückgabe am Vertragsende

Bei der Rückgabe wird das Motorrad begutachtet, oft durch einen unabhängigen Sachverständigen. Bewertet werden Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, etwa Sturzschäden, Kratzer an Tank und Verkleidung oder nicht genehmigte Umbauten. Damit es keine Überraschungen gibt:

  • Serviceheft und Rechnungen vollständig mitbringen
  • Originalteile wieder anbauen, falls Sie Zubehör montiert haben
  • Motorrad gereinigt übergeben und beim Gutachten möglichst selbst dabei sein
  • Ein Übergabeprotokoll unterschreiben und eine Kopie behalten

Wann Sie sich Unterstützung holen sollten

Bei Fragen zu Vertragsklauseln, Widerruf oder einer strittigen Schlussabrechnung kann die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes weiterhelfen. Fragen zur Vollkasko-Pflicht und zum Beitrag klären Sie mit Ihrem Versicherer. Für den technischen Zustand vor der Rückgabe lohnt ein Termin in einer Werkstatt; bei einem strittigen Rückgabegutachten kommt ein eigenes Gutachten einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS infrage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.

Häufige Fragen

Kann ich ein Leasingmotorrad vorzeitig zurückgeben?

Leasingverträge haben in der Regel eine feste Laufzeit ohne ordentliches Kündigungsrecht. Eine vorzeitige Auflösung ist meist nur einvernehmlich und gegen eine Ablösezahlung möglich. Die Bedingungen dafür stehen in Ihrem Vertrag.

Brauche ich beim Motorrad-Leasing eine Vollkasko?

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Haftpflichtversicherung. Leasinggeber verlangen aber üblicherweise eine Vollkasko, weil ihnen das Motorrad gehört. Maßgeblich ist der jeweilige Leasingvertrag.

Darf ich ein geleastes Motorrad umbauen?

Umbauten sind meist nur mit Zustimmung des Leasinggebers erlaubt und müssen gegebenenfalls eintragungsfähig sein. Vor der Rückgabe sollten Sie den Originalzustand wiederherstellen, wenn der Vertrag das verlangt.

Gibt es Leasing auch für Gebrauchtmotorräder?

Einige Händler und Leasinggesellschaften bieten auch Gebrauchtleasing an, häufig für junge Vorführ- oder Rückläufermotorräder. Das Angebot ist kleiner als bei Neufahrzeugen; fragen Sie direkt beim Händler nach.

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