Motorradführerschein Kosten: Gebühren, Fahrschule und Nebenkosten
Was kostet der Motorradführerschein? Wir trennen feste amtliche Gebühren von den variablen Fahrschulkosten und zeigen,...
Der A1 Führerschein erlaubt ab 16 Jahren das Fahren von Leichtkrafträdern mit höchstens 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Für den Erwerb brauchen Sie eine Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine bestandene theoretische und praktische Prüfung. Die amtlichen Gebühren für Prüfung und Erteilung sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt, die Fahrschulkosten unterscheiden sich dagegen deutlich.
Die Fahrerlaubnisklassen sind in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Zur Klasse A1 gehören:
Die Klasse AM (Mopeds und Roller bis 45 km/h) ist in A1 eingeschlossen. Typische Fahrzeuge sind 125er-Naked-Bikes, kleine Enduros und 125er-Roller, wie sie viele Motorrollerhändler und Motorradhändler anbieten.
Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt nach § 10 FeV 16 Jahre. Daneben verlangt die Fahrerlaubnisbehörde die üblichen Nachweise:
Welche Unterlagen genau verlangt werden und ob der Antrag online, über die Fahrschule oder persönlich gestellt wird, unterscheidet sich je nach Bundesland und Fahrerlaubnisbehörde. In vielen Fällen reicht die Fahrschule den Antrag für Sie ein.
Der theoretische Unterricht besteht aus dem Grundstoff, der für alle Klassen gilt, und einem klassenspezifischen Zusatzstoff. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung umfasst der Grundstoff beim Ersterwerb mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten; wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und erweitert, braucht mindestens 6 Doppelstunden. Die theoretische Prüfung wird am Computer bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA abgelegt.
Wie viele Übungsstunden Sie brauchen, hängt von Ihrem Können ab. Vorgeschrieben sind beim Ersterwerb der Klasse A1 mindestens 12 Sonderfahrten à 45 Minuten:
| Sonderfahrt | Anzahl (Ersterwerb A1) |
|---|---|
| Überland (Bundes- oder Landstraße) | 5 |
| Autobahn oder Kraftfahrstraße | 4 |
| Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Die praktische Prüfung umfasst Grundfahraufgaben auf einem abgesperrten Bereich (etwa Slalom, Ausweichen, Gefahrbremsung) und eine Prüfungsfahrt im Straßenverkehr.
Die Gebühren für Prüfung und Erteilung stehen in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
| Posten | Gebühr laut GebOSt |
|---|---|
| Erteilung der Fahrerlaubnis (Nr. 202.1) | 35,70 Euro |
| Theoretische Prüfung (Nr. 401.1) | 11,10 Euro, zzgl. 9,90 Euro Zuschlag für die Prüfung am PC |
| Praktische Prüfung Klasse A1 (Nr. 402.1) | 136,70 Euro |
TÜV und DEKRA weisen auf die Prüfungsgebühren zusätzlich Umsatzsteuer aus, der Endbetrag auf Ihrer Rechnung liegt daher über den reinen Gebührensätzen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann außerdem Auslagen berechnen. Hinzu kommen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfotos.
Der größte Kostenblock ist die Fahrschule: Grundgebühr, Lehrmaterial, Übungsstunden, Sonderfahrten und die Vorstellung zur Prüfung. Die Preise unterscheiden sich nach Region, Fahrschule und vor allem nach der Zahl der benötigten Übungsstunden. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, zeigt unser Beitrag zu den Kosten für den Motorradführerschein.
Wichtig: Wer eine Fahrerlaubnis zum ersten Mal erwirbt, befindet sich in der Probezeit. Verstöße in dieser Zeit können Folgen wie ein Aufbauseminar haben. Die genauen Regeln erklärt Ihnen die Fahrschule.
Spätestens zu den ersten Fahrstunden brauchen Sie Schutzkleidung. Manche Fahrschulen verleihen Helme und Jacken, viele Fahrschüler kaufen aber gleich eigene Ausrüstung, weil Passform und Hygiene beim Helm eine große Rolle spielen. Zur Grundausstattung gehören Helm, Jacke und Hose mit Protektoren, Handschuhe und feste Stiefel. In einem Fachgeschäft für Motorradbekleidung können Sie verschiedene Größen anprobieren und sich zur Passform beraten lassen. Planen Sie die Kosten für die Ausrüstung in Ihr Budget ein, denn sie kommen zu Fahrschule und Gebühren hinzu und begleiten Sie auch nach der Prüfung.
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein besitzt, kann sich alternativ die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen: Schulung ja, Prüfung nein. Der Haken: B196 gilt nur in Deutschland und ist keine Fahrerlaubnisklasse A1, ein späterer Aufstieg auf A2 ist damit nicht möglich. Details stehen in unserem Artikel zu den B196-Kosten.
Wer die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann nach § 15 FeV auf A2 aufsteigen. Dafür ist nur eine praktische Prüfung nötig, keine erneute Theorieprüfung. Mehr dazu im Beitrag zum A2 Führerschein.
Spätestens nach der Prüfung steht der Kauf einer 125er an. Beim Händler sollten Sie klären:
In Berlin führen beispielsweise Moto-Tom und der AMS Store Berlin für Kawasaki und Suzuki Einträge bei uns, in Hamburg etwa Bike Trade Hamburg. Weitere Betriebe sehen Sie unter Motorradhändler in Berlin und Motorradhändler in Hamburg. Ob ein Betrieb das gewünschte Modell vorrätig hat, erfragen Sie direkt beim Betrieb.
Die Fahrerlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt. Mit der Ausbildung und der Theorieprüfung können Sie in der Regel schon einige Monate vorher beginnen; den genauen Zeitrahmen nennt Ihnen die Fahrschule oder die Fahrerlaubnisbehörde.
Ja. Mit A1 dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren, also Mopeds und Roller bis 45 km/h.
Die GebOSt sieht für die praktische Prüfung der Klassen A, A2 und A1 eine Gebühr von 136,70 Euro vor. Die Prüforganisation stellt zusätzlich Umsatzsteuer in Rechnung.
Ja, A1 ist eine EU-Fahrerlaubnisklasse und wird in der EU anerkannt. Im Unterschied dazu gilt die Schlüsselzahl B196 nur in Deutschland.
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